Ergänzende Geschäftsbedingungen Hundeschulreise

Maßgeblich für die Hundeschulreise sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Freche Hummel, Annette Buban-Waibel (im Folgenden als „Hundeschule“ bezeichnet), auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich verweisen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ergänzend gültig.

1. Leistungsbeschreibung
Die mit der Hundeschulreise verbundene Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung auf der Website der Hundeschule. Die dort enthaltenen Angaben sind bindend. Die Hundeschule behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Hundeschulreise inkl. der dort angebotenen Leistungen zu erklären, über die die Teilnehmer*innen auf jeden Fall vor Beginn informiert werden. Zudem behält sich die Hundeschule vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den während der Reise angebotenen Leistungen vorzunehmen. Die Hundeschule ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmer*innen vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Die Hundeschule ist zur Ausführung der Hundeschulreise berechtigt, die Reiseleitung/Hundetrainer*in im Falle von Erkrankung oder sonstiger Verhinderung, die sie nicht zu vertreten hat, durch einen anderen ausgebildeten Hundetrainer der Hundeschule zu ersetzen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen bleibt die Hundeschule auch beim Einsatz anderer Hundetrainer verantwortlich.

2. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch Anmeldung des Teilnehmers (als verbindliche Absichtserklärung)
und durch Bestätigung in Form einer Buchungsbestätigung durch die Hundeschule zustande.

3. Zahlung
Der Preis für die Hundeschulreise ist auf der Website aufgeführt. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises zu leisten. Weitere 40% des Reisepreises sind bis 4 Monate vor Ankunft und die restlichen 45% bis 2 Monate vor Reiseantritt zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.

4. Rücktritt durch Teilnehmer*innen
Teilnehmer*innen können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich bzw. per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule.
Es fallen folgende Stornokosten an:
- bei Stornierung zwischen der unterschriebenen Buchungsbestätigung und 3 Monaten vor Anreise werden 20 % des Gesamtbetrages berechnet
- bei Stornierung zwischen 3 und 1 Monat vor Anreise werden 60 % des Gesamtbetrages berechnet
- bei Stornierung weniger als einen Monat vor Anreise wird eine Gebühr von 100 % des Gesamtbetrags berechnet
Gleichwohl ist die Hundeschule bemüht, Ersatz zu finden, so dass bei Erfolg lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe der Anzahlung anfallen.
Die Hundeschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

5. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Hundeschulreise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl die Hundeschule als auch die Teilnehmer*innen die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Hundeschule für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Mitwirkung der Teilnehmer*innen
Die Teilnehmer*innen haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem jeweiligen Land, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Tollwut-Impfschutz besitzen.

7. Haftung
Die Haftung der Hundeschule beschränkt sich auf Schäden, die von diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundeschule übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Hundeschulreise vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme an der Hundeschulreise sowie an allen Programmteilen (z.B. Wanderungen, Schwimmen, Besichtigungen usw.) erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.

8. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

9. Gerichtstand.
Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.

Stand: Oktober 2022