Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Ausbildung zur Tiergestützten Therapie

Maßgeblich für die Veranstaltung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Freche Hummel, Annett Buban-Waibel, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich verweisen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ergänzend gültig für die Ausbildung zur Tiergestützten Therapie und ersetzen zudem den Punkt 6 Rücktritt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1. Veranstalter
Als Veranstalter tritt die Hundeschule Freche Hummel, Annette Buban-Waibel, Edenkoben auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomen.

2. Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der Ausbildung auf der Website www.hundschule-freche-hummel.de. Zusätzlich gelten die in der Anmeldebestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Ausbildung können durch den Veranstalter in die Ausbildung integriert werden und die Inhalte sowie die Durchführung der Ausbildung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Ausbildung sind unmittelbar nach Bekanntwerden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

3. Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Ausbildung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.

4. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

5. Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Ausbildungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldebestätigung.


6. Rücktritt
Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungs-beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht statt-findet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:

- nach Erhalt der Anmeldebestätigung per Email oder aber über 9 Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn: 10% der gesamten Ausbildungsgebühr
- bis zu 9 Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn: 30% der gesamten Ausbildungsgebühr
- bis zu 7 Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn: 50% der gesamten Ausbildungsgebühr
- bis zu 5 Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn: 70% der gesamten Ausbildungsgebühr
- ab 3 Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn: 90% der gesamten Ausbildungsgebühr

Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungskosten oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornokosten bezahlen.


Bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer nach Ausbildungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung.


7. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.


8. Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.

Stand: September 2023